RECHTLICHES
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Frostpine Labs UG (haftungsbeschränkt) für die Lieferung von Hard- und Software sowie IT-Dienstleistungen gegenüber Unternehmern.
Stand: 7. Oktober 2026
Teil A – Allgemeine Bestimmungen
Teil B – Lieferung von Hardware und Software
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und offensichtliche Mängel, Fehlmengen sowie Transportschäden innerhalb von fünf Werktagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen; verdeckte Mängel sind innerhalb von fünf Werktagen nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt (§ 377 HGB). Transportschäden sind darüber hinaus gegenüber dem Transportunternehmen bei Ablieferung zu dokumentieren.
Teil C – IT-Dienstleistungen